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Die Neuordnung des Gehwegparkens in Mannheim

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat im Mai 2020 den lange überfälligen Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr verabschiedet [1]. Der bisherige Umgang der Stadt Mannheim mit Falschparkern ist damit ganz offiziell nicht mehr haltbar. In den seltenen Fällen, in denen ein Strafzettel ausgestellt wird, beseitigt dieser die oftmals von Falschparkern ausgehende Gefahr nicht.

Die Stadt Mannheim muss den Erlass umsetzen und hat sich für den Start die Schwetzingerstadt und Oststadt ausgesucht. Um Zeit zu gewinnen ruft die Stadt Mannheim ein Pilotprojekt aus. Das klingt schön, lässt aber vergessen, dass seit 2020 der Erlass weitestgehend ignoriert wurde und auch in den Jahrzehnten zuvor versäumt wurde, eine StVO-konforme Parkregelung durchzusetzen. Die Stadt lässt verlauten: "Hier werden für das Pilotprojekt Erkenntnisse gesammelt. Die beteiligten Dienststellen bringen dabei Markierungen am Straßenrand an, um zu dokumentieren, welche Straßen später berücksichtigt werden. Die Parkstände werden jeweils an Beginn und Ende mit Winkeln aufgesprüht und dem jeweiligen Bezirksbeirat vorgestellt. Nach Abschluss wird das Projekt dem Gemeinderat präsentiert und die stadtweite Umsetzung beginnt" [2].


Gehweg mit Markierung, ca. 1,5 m links von der Bordsteinkante und direkt an der Bordsteinkante
Gehweg mit Markierung und Fahrrad welches mangels Fahrradstellplätzen an einem Verkehrsschild befestigt ist, Quelle: QEM

Wie auf dem Foto ersichtlich ist, werden Parkplätze auf Flächen legalisiert, die eigentlich dem Fußverkehr vorbehalten waren. Es entsteht der Eindruck, dass herausgefunden werden soll, wo am meisten Autos hin passen. Schlimmer noch: misst man die Parkstände nach, dann werden weder 5 Meter bis zur Kreuzung eingehalten noch die 1,50 Meter Mindestbreite bei Gehwegen. Stichprobenmessungen im Stadtteil Oststadt entsprachen nicht den geforderten Vorgaben.


Beispielfoto der an vielen Stellen vorzufindenden Unterschreitung des Mindestabstands, Quelle: QEM

Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen auf dem Bürgersteig Rad fahren. Dies wird erschwert, wenn routinemäßig die Mindestbreite für Gehwege unterschritten wird. Im Bild sieht man dass der Mindestabstand hier bereits unterschritten ist. Nicht in der Messung berücksichtigt ist der Seitenspiegel des Kfz. Unsere tägliche Erfahrung zeigt zudem, dass vorgegebene Parkmarkierungen in Mannheim in den Köpfen der Autofahrer Empfehlungscharakter zu haben scheinen. Sobald hier Menschen mit Rollatoren oder Kinderwägen entlang gehen, sind Konflikte vorprogrammiert.


Der Erlass benennt explizit, dass die den Ordnungsämtern zur Verfügung stehenden Mittel anzuwenden und in ihrer Schärfe auszuschöpfen sind:

Sanktionsmöglichkeiten gilt es nun konsequent anzuwenden und Handlungsspielräume zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in vollem Umfang auszuschöpfen [1, S. 2]

Nicht nur die Ordnungsdienste, auch die Bußgeldstellen werden in die Pflicht genommen:

Die Bußgeldbehörden werden gebeten, diese Handlungsspielräume (Anm. d. Red.: die nach der StVo-Novelle erhöhten Bußgelder) mit dem Ziel der Steigerung der Verkehrssicherheit in vollem Umfang auszuschöpfen [1, S. 6]

Von Handlungsspielräumen ist auch in dem Hinweispapier des Verkehrsministeriums die Rede. Dort werden zwei Erklärungen genannt, warum diese nicht ausgeschöpft werden:

Die vorhandenen Handlungsspielräume werden aber oft nicht genutzt, weil diese entweder nicht bekannt sind oder bei Umsetzung mit Konflikten gerechnet wird [3, S.3].

Dieses Zitat aus dem Vorwort des Hinweispapiers läßt uns aufhorchen. Wird dort wirklich gesagt, dass die Mitarbeiter der Ordnungsbehörden die in der StVO und im Bußgeldkatalog genannten Handlungsspielräume nicht kennen? Falls ja, drängt sich die Frage, geradezu auf, warum das so sein sollte. Wir können zumindest aus eigener Erfahrung berichten, dass scheinbar 2020 weder der Polizei Mannheim, noch den Mitarbeitern des kommunalen bzw. besonderen Ordungsdienst (KOD/BOD) der Erlass des Verkehrsministeriums bekannt war. Es scheint Lücken in der Kommunikation zwischen Land und Kommune zu geben.

Der zweite Aspekt wird leider nicht genauer beleuchtet. Vor welchen Konflikten die Kommunen zurückschrecken, wäre aber interessant zu erfahren. Falls hier die Sorge um die Ordnungskräfte gemeint ist, die wegen aggressiven Autofahrer*innen um ihr leibliches Wohl bangen müssen, wäre das ein deutliches Indiz, dass viele Kommunen die Kontrolle schon vor einiger Zeit verloren haben.


Der Erlass legt den Fokus völlig zu Recht auf die Fußgänger*innen und Radfahrenden, die durch Falschparker*innen um ihre Sicherheit gebracht werden. Ein Ausweichen in den fließenden Verkehr ist lebensgefährlich. Statt in einer solchen Situation auf Verständnis zu stoßen, werden schwächere Verkehrsteilnehmer*innen von Autofahrer*innen regelmäßig beschimpft und beleidigt. Uns macht es traurig, dass dies in Mannheim an der Tagesordnung ist. Selbst für routinierte Radfahrende ist die Situation auf den Straßen in Mannheim eine große Herausforderung. Wie dies Kinder, Ältere oder körperlich beeinträchtigte Menschen bewerkstelligen sollen - auf diese Frage bleibt die Stadtverwaltung eine Antwort schuldig.



Quellen



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