Bisher müssen Gemeinden eine konkrete Gefahrensituation, wie z. B. vor Schulen und Altenheimen, benennen, um auf Straßen ein Tempolimit von 30 km/h zu erlassen (§ 45, Abs. 9 StVO). Obwohl hinreichend bekannt ist, dass eine überhöhte Geschwindigkeit als Unfallursache Nr. 1 gilt [1, 2], ist es erschreckend, dass nicht öfter Tempolimits insbesondere innerorts eingeführt und auch konsequent geahndet werden.
Eine positive Wende könnte sich in Mannheim einstellen: Ralf Eisenhauer, Mannheimer Bürgermeister für Bauen, Planung, Verkehr und Sport fordert nun mehr Kompetenzen für die Kommunen bei der Festsetzung von Tempolimits, um dem Bedürfnis nach gesteigerter Verkehrsicherheit, Lärmschutz und lebenswertem Umfeld nachzukommen.
Wir begrüßen es, dass sich die Stadt Mannheim im Dezember 2021 einer Initiative von bereits über 60 Kommunen angeschlossen hat, welche Modellversuche zu Tempo 30 auf einzelnen Straßen einführen wollen. Die Gründungsmitglieder der Städteinitiative Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten sind Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm. Neu dazugekommen sind unter anderem Wolfsburg und Bonn. Noch fehlen den Städten die gesetzlichen Vorgaben dafür, doch das große Interesse spricht für sich.
Es lohnt sich hier der Blick nach Belgien. So hat die Hauptstadt Brüssel bereits im Januar 2021 Tempo 30 flächendeckend eingeführt. Die Bilanz nach einem Jahr zeigt, wie erfolgreich die reduzierte Höchstgeschwindigkeit ist: Bei gleichbleibenden Fahrt- und Reisezeiten nahm die Lärmbelastung ab und die Zahl der Todesopfer im Verkehr wurde halbiert.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing äußerte sich gegenüber dem Tagesspiegel positiv, dass Städte Tempo 30 flexibler anordnen können sollen. Lasst den Worten Taten folgen!
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