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STAMMTISCHARGUMENTE

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Die Verkehrswende ist ein Transformationsprozess - auch Mannheim kann sich diesem gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Flächengerechtigkeit und nachhaltiger und menschenfreundlicher Fortbewegung nicht entziehen. Im Mai 2020 hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg einen Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr verabschiedet, von dessen Umsetzung auch Mannheim nicht ausgenommen ist.

Nach Hinweisen aus der Zivilgesellschaft nahm mit Verzögerung das, damals noch von Christian Specht geleitete, Dezernat I den Erlass zur Kenntnis. Da das Gehwegparken in Mannheim bisher weitestgehend ungeregelt praktiziert wurde und eine Ahndung von Seiten der Ordnungsbehörden oftmals nicht erfolgte, war die Verwaltung plötzlich unter Zugzwang. In der Folge begann die Stadt, die Verordnung durch die Neuordnung des Gehwegparkens umzusetzen, mit Teils absurden Resultaten, wie der Unterschreitung der 1,5 m Mindestbreite oder einer tatsächlichen Verschmälerung der Gehwegfläche durch komplett aufgesetztes Parken.

Der Gemeinderat beschloss, die Parkgebühren für Anwohnerparkausweise stufenweise zu erhöhen. Nachweislich bieten, selbst an Samstagen mit laufendem Weihnachtsmarkt, die Mannheimer Parkhäuser genug Kapazitäten. Sowohl die Umsetzung des Erlasses als auch die durch den Gemeinderat beschlossene Umgestaltung der Parkraumbewirtschaftung schafft mehr Platz für Fußgänger*innen und Radfahrende. Einige PKW-Besitzer*innen und Einzelhänder*innen sind verärgert, dass geltendes Recht nun auch in Mannheim umgesetzt wird und halten mit teils abenteuerlichen Argumenten dagegen.

 

Wir haben für euch gängige Argumente und mögliche Antworten aufgeführt.
 

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