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STAMMTISCHARGUMENTE

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Die Verkehrswende ist ein Transformationsprozess - auch Mannheim kann sich diesem gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Flächengerechtigkeit und nachhaltiger und menschenfreundlicher Fortbewegung nicht entziehen. Im Mai 2020 hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg einen Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr verabschiedet, von dessen Umsetzung auch Mannheim nicht ausgenommen ist.

Nach Hinweisen aus der Zivilgesellschaft nahm mit Verzögerung das, damals noch von Christian Specht geleitete, Dezernat I den Erlass zur Kenntnis. Da das Gehwegparken in Mannheim bisher weitestgehend ungeregelt praktiziert wurde und eine Ahndung von Seiten der Ordnungsbehörden oftmals nicht erfolgte, war die Verwaltung plötzlich unter Zugzwang. In der Folge begann die Stadt, die Verordnung durch die Neuordnung des Gehwegparkens umzusetzen, mit Teils absurden Resultaten, wie der Unterschreitung der 1,5 m Mindestbreite oder einer tatsächlichen Verschmälerung der Gehwegfläche durch komplett aufgesetztes Parken.

Der Gemeinderat beschloss, die Parkgebühren für Anwohnerparkausweise stufenweise zu erhöhen. Nachweislich bieten, selbst an Samstagen mit laufendem Weihnachtsmarkt, die Mannheimer Parkhäuser genug Kapazitäten. Sowohl die Umsetzung des Erlasses als auch die durch den Gemeinderat beschlossene Umgestaltung der Parkraumbewirtschaftung schafft mehr Platz für Fußgänger*innen und Radfahrende. Einige PKW-Besitzer*innen und Einzelhänder*innen sind verärgert, dass geltendes Recht nun auch in Mannheim umgesetzt wird und halten mit teils abenteuerlichen Argumenten dagegen.

 

Wir haben für euch gängige Argumente und mögliche Antworten aufgeführt.
 

  • Wo soll ich denn in Zukunft mein Auto parken?
    In Mannheim sind die vorhandenen Stellplätze gar nicht ausgelastet. Die Parkhäuser in Mannheim sind bis auf die Adventssamstage in Mannheim nur zu ca. 60% ausgelastet und private Garagen werden anderweitig genutzt. Eine durchdachte Strategie (zum Bsp. Anwohner*inneparken bei gleichzeitiger Anhebung der Gebühren für Nicht-Anwohner*innen) statt willkürlichen Wildwuchses reduziert den Parkdruck und den Parksuchverkehr. Wenn mehr Personen Carsharing statt eines privaten PKW nutzen würden, stünden weniger PKW im öffentlichen Raum und der Bedarf wäre geringer.
  • Für mich sind Parkgebühren reine Abzocke!
    Flächen in Städten und Gemeinden sind knapp und wertvoll. Es ist nur fair, wenn Autofahrer*innen für Parkplätze eine angemessene Miete zahlen – ähnlich wie für eine Wohnung. Parkplätze verursachen Kosten für Bau und Unterhalt und entziehen der Stadt Raum, der für anderweitige Nutzung nicht mehr zur Verfügung steht. Es ist gerechtfertigt, wenn diese Kosten auf die Autofahrer*innen umgelegt werden. Autofahrer*innen verursachen insgesamt mehr Kosten, als sie durch die Kfz-Steuer und die Energiesteuern auf Benzin und Diesel an den Staat zahlen. Zudem fließen die Steuern in den Bundeshaushalt, nicht an die Kommunen, die die Parkplätze bereitstellen. Daher benötigen Kommunen die Einnahmen durch die Parkgebühren, um die Auto-Infrastruktur zu finanzieren. Das Bewohnerparken ist nach Berechnung der tatsächlichen Kosten in vielen Kommunen zu billig.
  • Ich habe doch ein Recht auf einen Parkplatz!
    Es gibt keinen Anspruch darauf, dass die Stadt kostenlosen Parkraum zur Verfügung stellt. Ebenso gibt es kein Recht auf öffentliche Parkmöglichkeiten in der Nähe des eigenen Grundstücks oder der eigenen Wohnung, sowie in der Nähe eines Geschäfts. Das ist gerichtlich bestätigt. Übrigens gibt es eine Garagenverordnung: Sollte die eigene Garage als Stauraum genutzt werden und das Auto auf der Straße abgestellt werden, kann die Stadtverwaltung dazu verpflichten, die Garage für den Pkw zu verwenden.
  • Parkgebühren sind sozial ungerecht!
    Über die Hälfte der Haushalte ohne oder mit geringem Einkommen haben kein Auto. Diese Menschen legen ihre Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn zurück. Die untere Einkommensgruppe wird daher anteilig weniger oft durch Parkgebühren belastet. Im Bundesdurchschnitt sind die Preise für ÖPNV-Tickets zwischen 2000 und 2018 um 79 Prozent gestiegen. Es ist sozial ungerecht, dass die Inflation den ÖPNV immer teurer macht, während es in vielen Städten weiterhin kostenfreie Parkplätze und Anwohnerparken für rund 30 Euro im Jahr gibt. Städte können die Preise für das Bewohner*innenparken auch sozial gerecht gestalten.
  • Weniger Parkplätze bedeutet doch nur längere Parkplatzsuche!
    Wenn es in Summe weniger Parkplätze gibt, setzen immer mehr Leute auf alternative Mobilitätsformen. Das bedeutet weniger Autos und damit auch weniger kreiselnde Fahrzeuge. Beispiele wie Wien zeigen: Die Reduktion öffentlicher Parkplätze fördert den Umstieg auf alternative Verkehrsmittel und der Autoverkehr wird deutlich reduziert. Die durchschnittliche Zeit für die Parkplatzsuche fiel dort von neun auf drei Minuten. Statt einen öffentlichen Parkplatz zu suchen, fahren Autofahrer*innen in Zukunft gezielt ausgewiesene Parkflächen, -häuser oder -garagen an.
  • Ohne Parkplätze gehen die Geschäfte pleite!
    Der Einfluss der Pkw-Erreichbarkeit auf den Umsatz wird oft überschätzt. Der Ausbau der Fahrrad- und Fußgänger*inneninnfrastruktur und eine ansprechende Gestaltung einer Straße, etwa mit Pflanzen und Sitzbänken, kann den Absatz des Einzelhandels um bis zu 30 Prozent steigern. Das zeigt u. a. eine Erhebung aus London. Umsetzbar sind solche Umgestaltungen nur, wenn Parkplätze wegfallen. 80 Prozent des Umsatzes des Einzelhandels werden durch Kund*innen generiert, die zu Fuß, per Rad, Bus oder Bahn zum Geschäft kommen.
  • Besucht mich überhaupt noch jemand, wenn das Parken kostet?
    Kommunen dürfen Parkgebühren nur dort verlangen, wo Parkraum knapp ist – also in der Regel in dicht besiedelten Gebieten. Dort gibt es meist auch ein gutes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln. Wo Parken kostet, findet man oft sogar besser einen Platz. Wo Parkraum bewirtschaftet wird, finden Gäste schneller einen Parkplatz.
  • Ohne Parkplatz vor der Haustür muss ich meine Einkäufe viel zu weit tragen!
    Parkverbot bedeutet nicht zwangsläufig auch Halteverbot. Oft ist es erlaubt, zum Be- und Entladen schwerer Gegenstände bis zu drei Minuten mit dem Auto zu halten. Das Angebot an alternativen Transportmöglichkeiten wie zum Beispiel Lastenrädern steigt ständig. Oft muss man die nicht kaufen, sondern kann sie auch mieten - in Mannheim zum Beispiel bei LaMa. Im Durchschnitt wiegen 50 Prozent der Einkäufe unter fünf Kilo. Die kann man ganz einfach zu Fuß, mit dem Rad, dem Bus oder der Straßenbahn transportieren. Und mal ehrlich: Wie oft findet sich ein Parkplatz direkt vor der Haustür?
  • Noch mehr Fragen oder Anregungen?
    Schreibt uns und wir werden Eure Ideen mit in unsere FAQs einfließen lassen. Wir freuen uns auf euer Feedback.
  • Was sind die Ziele des QuadRadEntscheids?
    Wir setzen uns insbesondere für klimagerechte Mobilität, mehr Raum für Menschen und mehr Lebensqualität, Ausbau der Wege-Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr sowie für eine autoarme Innenstadt ein. Wir haben hierzu konkrete Ziele formuliert, für die wir im Rahmen eines Bürgerbegehrens Unterschriften sammeln.
  • Wo kann ich unterschreiben?
    Ihr könnt zu einer unserer Aktionen kommen und dort unterschreiben und mit uns ins Gespräch kommen Die Unterschriftenliste findet Ihr zudem auf unserer Website zum Download und bei verschiedenen Einzelhändlern und Institutionen ausliegend.
  • Wie funktioniert ein Bürgerbegehren?
    Ein Bürgerbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie. Bürger*innen unterzeichnen dazu auf Unterschriftenlisten einen gemeinsamen Antrag auf dem die politischen Forderungen vermerkt sind. Diese Unterschriftenlisten werden von uns gesammelt und - sobald genügend Unterschriften vorhanden sind - bei der Stadt eingereicht. Die Stadtverwaltung prüft dann, ob das Bürgerbegehren formal zulässig ist. Der Gemeinderat kann anschließend unsere Ziele beschließen oder ablehnen. Lehnt er die Ziele ab, folgt in der Regel ein Bürgerentscheid.
  • Wie viele Unterschriften werden benötigt und wer darf unterschreiben?
    Für ein Bürgerbegehren müssen Unterschriften von mindestens 7 % aller stimmberechtigten Einwohner der Gemeinde gesammelt werden. Unterschriftsberechtigt sind alle Einwohner mit Hauptwohnsitz in Mannheim ab dem 16. Lebensjahr, die die Staatsbürgerschaft Deutschlands oder eines anderen Landes der Europäischen Union besitzen. Für Mannheim sind das ca. 17.000 Unterschriften.
  • Was ist überhaupt der „QuadRadEntscheid“?
    Der QuadRadEntscheid ist ein Projekt von Changing Cities. Dieses Projekt besteht aus einer Gruppe von Menschen aus Mannheim, die einen sogenannten Radentscheid für Mannheim umsetzen möchten. Der Begriff „Radentscheid“ hat sich für Bürgerbegehren durchgesetzt, mit denen sich Bürgern*innen für eine bessere Fahrradinfrastruktur einsetzen. Im Rahmen eines Bürgerbegehrens formulieren die Initiator*innen verkehrspolitische Ziele. Werden ausreichend Unterschriften gesammelt, so muss der Gemeinderat entweder die Forderungen annehmen oder sie den Bürger*innen im Rahmen eines Bürgerentscheids zur Abstimmung vorlegen.
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