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UNSERE ZIELE

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01 

Durchgängiges und sicheres Hauptradroutennetz

Die Stadt Mannheim definiert und plant innerhalb der nächsten 12 Monate ein stadtweites Netz aus Hauptradrouten für den Alltagsradverkehr. Dieses soll spinnennetzartig alle Stadtteile untereinander, als auch mit der Innenstadt verbinden. Diese Radrouten sind mindestens 2,50 m breit (Zweirichtungsradwege 4 m) und vom Fuß- und KFZ-Verkehr baulich getrennt, durchgängig glatt asphaltiert sowie auf einem einheitlichen Höhenniveau geführt.

Im Anschluss an die Planungsphase sind jährlich 15 km des Hauptradroutennetzes auf diesen Standard zu bringen. Dafür benötigte Flächen werden nicht auf Kosten von Fußverkehrs-, Schienenverkehrs- oder Grünflächen gewonnen.

02 

Mindeststandards für weitere Radwege
Alle nicht zum Hauptradroutennetz gehörende Radwege müssen eine Mindestbreite von 2,50 m aufweisen. Für Einbahnstraßen, die für entgegenlaufenden Radverkehr geöffnet sind, ist eine für den fließenden Verkehr nutzbare Fahrbahnbreite von mindestens 3,5 m zu gewährleisten. Dies kann z. B. durch die Umgestaltung des ruhenden Verkehrs erreicht werden.

Ab 2024 sind jährlich mindestens 10 km dieser weiteren Radwege und Einbahnstraßen auf diesen Standard zu bringen. Dafür benötigte Flächen werden nicht auf Kosten von Fußverkehrs-, Schienenverkehrs- oder Grünflächen gewonnen. Bauliche Maßnahmen unterbinden verbotswidriges Halten und Parken auf Radwegen, wo dies regelmäßig geschieht.

 

03 

Kreuzungen sicher ausbauen

Große Kreuzungen werden in Anlehnung an die niederländischen Modelle der geschützten Kreuzung ausgebaut. Dabei sind klare, freie Sichtbeziehungen der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Sobald hierfür die rechtlichen Grundlagen geschaffen sind, gestaltet die Stadt Mannheim jährlich mindestens 4 der unfallreichsten Kreuzungen des Radroutennetzes dementsprechend um.

04 

Verkehrsberuhigte Stadtquartiere

In allen Stadtteilen werden in zentraler Lage Quartiersplätze vollumfänglich zur primären Nutzung durch Fußverkehr umgestaltet oder hergestellt. Bepflanzung und Raumgestaltung mit Sitzgelegenheiten sorgen für attraktiven Aufenthalt. Radverkehr bleibt in dem Umfang zulässig, der für die bestehenden Wegeverbindungen erforderlich ist. Dazu werden nur Flächen verwendet, die bisher dem motorisierten Verkehr zur Verfügung standen. Die Verkehrsbereiche vor Kindertagesstätten und Grundschulen werden für den Fuß- und Radverkehr überprüft und sicherer gestaltet. Pro Jahr wird eine Fläche von mindestens 8000 m² solchermaßen umgestaltet. Bis 2024 auch mindestens ein Bereich der Mannheimer Quadrate.

05 

Anwohner*innenparken in Parkhäusern der Innenstadt
Anwohner*innenparkplätze in der Innenstadt werden in benachbarte, bereits vorhandene Parkhäuser verlegt. Der freigewordene öffentliche Raum steht nicht mehr als KFZ-Parkplatz zur Verfügung, sondern wird zu attraktiven Aufenthalts- und Verkehrsflächen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen umgebaut, entsiegelt oder in Grünflächen umgewandelt.


06

Mehr Fahrradabstellplätze
Die Stadt Mannheim schafft bis 2030 jährlich 1.500 sichere Fahrradstellplätze im öffentlichen Raum. Diese entstehen vorrangig auf Flächen, die bisher dem PKW-Verkehr zur Verfügung stehen. 50 % der neuen Fahrradstellplätze bieten Schutz vor Witterung, 20 % bieten ausreichend Raum für Fahrradanhänger oder Lastenräder und 10% bieten Ladepunkte für Pedelecs.


07

Schwere Unfälle vermeiden
Die Stadt setzt sich dafür ein, eine Kommission zu bilden, die aus Vertreter*innen der Stadtverwaltung, Polizei und anerkannten Fuß- und Radverkehrsverbänden besteht. Diese untersucht sämtliche Verkehrsunfälle mit schwer verletzten oder getöteten Fußgänger*- und Radfahrer*innen. Binnen zehn Wochen nach dem Unfall schlägt sie der Straßenverkehrsbehörde Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Unfälle vor.

Die Berichte werden zeitnah veröffentlicht. Anlassunabhängig werden auf Vorschlag von Kommissionsmitgliedern weitere Situationen entsprechend analysiert.


08

Transparenz und Dokumentation
Die Stadt veröffentlicht jährlich einen Bericht über die im aktuellen Jahr umgesetzten, sowie die im Folgejahr geplanten Maßnahmen. Dies beinhaltet neben einer transparenten Darstellung der Finanzierung eine wissenschaftliche Evaluation bzgl. der Veränderungen im Fuß- und Radverkehrsaufkommen. Es wird dargestellt, was die Ursachen der Veränderungen im Modalsplit sind. Diese Daten werden quantitativ aufbereitet, um Messbarkeit und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

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