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Andreas Riemann hat es geschafft, er hat die Sammel-Challenge geknackt. Als passionierter Fahrradliebhaber kann er Räder nicht nur reparieren, sondern ganz nebenbei noch für den QEM Stimmen sammeln: 86 Stimmen brachte Andreas zusammen und wir freuen uns, dass eine weitere exklusive QEM-Big-Bell-Fahrradklingel einen neuen Besitzer gefunden hat.

Andreas beschreibt seine Motivation fürs Radfahren und Stimmensammeln für unser Bürgerbegehren wie folgt: "Grundsätzlich wünsche ich mir Städte, die für Menschen gemacht sind, mit einer hohen Lebensqualität. Städte in denen sich Menschen frei begegnen können, in denen die Kinder ohne "Sorge" auf den Wegen und Plätzen spielen dürfen, wo Menschen vor den Häusern verweilen und sich treffen, wo bis auf einzelne motorisierte Transporthelfer keine größeren Fahrzeuge notwendig sind. Kranke, behinderte, eingeschränkte Menschen können am Alltag und sozialen Leben teilhaben, da man diese nicht zur eigenen Sicherheit wegsperren müsste. Die kleine Emma fünf Straßen weiter weiß, dass der demente Egon in die Friedensgasse 14 zu Familie Schmitt gehört und nimmt ihn bei der Hand. Die Lebensqualität der Städte würde immens steigen, durch die Ruhe, die einkehrt und durch die deutlich verbesserte Luftqualität

Ohne die Autos würde so enorm viel Fläche frei werden, die Platz für Bäume, Pflanzen, Wasserläufe, Spielplätze, Bewegungs- und Begegnungsstätten bietet, dass es viele Menschen zur Erholung nicht mehr aus der Stadt hinaus treibt, sondern diese zum Verweilen bleiben. Es ist Zeit, wir müssen uns vom Auto in den Städten lösen und befreien!

Ich sitze seit dem ich 2 1/2 Jahre bin auf dem Fahrrad. Radfahren ist kein Problem, auch für die meisten untrainierten Menschen nicht, wie sich immer wieder herausstellt, die Strecken zwischen 20 und 50 Kilometer mit dem Rad zurückzulegen können.

Ich halte das Fahrrad für eine der genialsten Erfindungen der Menschheitsgeschichte.

Danke dir und Ruhe in Frieden Karl Drais 1817."


Vielen Dank für Dein Statement, deine Vision für Mannheim, Dein Engagment und die Unterstützung beim Stimmensammeln, Andreas!

73 Ansichten

Im Mai 2020 erging der Erlass des Landes Baden-Württemberg [1] zur Neuordnung des Gehwegparkens. Darin heißt es:

Das Verkehrsministerium sieht es [...] mit Sorge, dass insbesondere in Kreuzungsbereichen sowie auf Geh- und Radwegen Verkehrsgefährdungen durch rücksichtloses Verhalten von VerkehrsteilnehmerInnen entstehen. S. 1

Des weiteren soll entsprechend geahndet werden:

Die bestehenden geschaffenen Sanktionsmöglichkeiten gilt es nun konsequent anzuwenden [...] Das Verkehrsministerium hält es für notwendig, die Überwachung des ruhenden Verkehrs schwerpunktmäßig auf die oben genannten Brennpunkte zu fokussieren, um gefährdendes Parken wirksam einzudämmen. S. 2

Fast am Ende der Kunststrasse, direkt vor und nach der Einfahrt zum Q-Park Parkhaus N 7, 7 sieht es fast jeden Tag so aus:

Einfahrt zum Q-Park Parkhaus N 7, 7 Kunststrasse Bildquelle: QEM

Kaum erkennbar ist, dass die Autos in Fahrtrichtung rechts auf dem Radweg parken. Dieser ist nicht nur durch eine weiße Linie von der Autofahrbahn abgegrenzt und vor dem Kreuzungsbereich mit rot markiertem Belag gekennzeichnet, sondern auch durch Fahrräder-Piktogramme. Wenn Autofahrer*innen diesen Radweg für sich als Parkplatz beanspruchen, dann bewusst. Laut Bußgeldkatalog (BKatV) wäre pro Auto ein Strafzettel in Höhe von 70 Euro zu verhängen, sowie ein Punkt in Flensburg, da das Auto nicht nur auf dem Radweg parkt, sondern für den Radverkehr ein Ausweichen in den fließenden Kfz-Verkehr notwendig ist, was mindestens einer Behinderung entspricht (52a.1 BKatV). [2] Es ist unklar, ob die Stadtverwaltung Mannheim diesem Erlass nachkommt oder womöglich ignoriert, dass Strafen vollumfänglich auszuschöpfen sind.

Doppelt diskriminiert und obendrein gefährdet wird der Radverkehr, da das Ausweichen der Fahrräder in den fließenden Kfz-Verkehr oftmals seitens Autofahrern mit Hupen und/oder Beschimpfungen begleitet wird.

Tagsüber halten in der Kunststraße mit hoher Frequenz die "Nur-mal-kurz"-Parker mit eingeschaltetem Blinker oder Warnblinker und selbstverständlich mit laufendem Motor auf dem Radweg. Es vergehen oft drei bis zehn Minuten bis der/die Autofahrer*in weiterfährt.

Der Bußgeldkatalog legt dazu fest: Wer vorsätzlich mit eingeschaltetem Warnblinker auf einem Radweg hält, der muss mit einer doppelten Bußgeldstrafe rechnen. [3] Auch hier ist die Anwendung in Mannheim unbekannt und nicht nachprüfbar.


Wer das Verkehrsaufkommen in der Kunststrasse kennt, wer nicht die Augen davor verschließt, dass es in der Innenstadt Raser gibt, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, der müsste etwas gegen das Falschparken dort tun wollen, zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer*innen. Würden die Mannheimer Ordnungsbehörden konsequent und wie im Erlass gefordert agieren, würde sich die Situation verbessern, aber der Erlass wird offensichtlich in Mannheim ignoriert. Was zur Folge hat, dass (tödliche) Unfälle und Konflikte zwischen dem motorisierten und nicht-motorisierten Verkehr vorprogrammiert sind.


Im Erlass [1] wird ausdrücklich auf die negative Vorbildwirkung von Falschparkern verwiesen, was zur Folge haben sollte, dass die

Polizei- und Ordnungsbehörden aus generalpräventiven Gründen und wegen der negativen Vorbildwirkung, die vom Falschparken ausgeht, ausdrücklich ermuntert werden, vom Instrument des Abschleppens in geeigneten Fällen Gebrauch zu machen. S. 16

Würden Falschparker*innen an kritischen Stellen, wie z. B. auf Rad- und Gehwegen, vor Parkhäusern und im Kreuzungsbereich, zeitnah durch Fachbereich 31 geahndet, dann könnten sich Fuß- und Radverkehr im Straßenverkehr sicherer fühlen und Autofahrer*innen müssten sich nicht über Radfahrer*innen ärgern, die in den fließenden Verkehr ausweichen müssen. Das Abschleppen falsch geparkter Autos hätte eine Signalwirkung, die Lerneffekte seitens der Autofahrer*innen nach sich ziehen könnte.


Tipp: Da durch Falschparker für Rad- und Fußverkehr regelmäßig gefährliche und problematische Situationen entstehen ist der Webservice weg.li für viele schwächere Verkehrsteilnehmer mittlerweile ein täglicher Begleiter geworden, der über jeden Browser erreichbar ist. [4]



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219 Ansichten

Eine Straße in Köln, welche zu einer Schulstraße umgewandelt wurde, zeigt Kinder die in einer Gruppe rennend und auf Rollern sich mittig auf der Straße ohne Gefährdung durch Kfz fortbewegt.
Schulstraße in Köln, Quelle: VCD, Copyright: Fey.

"Schulstraßen sind Leuchttürme zur Förderung der sicheren und aktiven Kindermobilität. Und sie bieten ein enormes Potenzial für die Mobilitätswende, wie man an Beispielen in Paris sehen kann. Seit Sommer 2021 gibt es Schulstraßen-Aktionstage auch in Deutschland. Das Kidical Mass Aktionsbündnis hat das Konzept bundesweit verbreitet. Es hat das Konzept auf die Straßen gebracht und tausende Eltern und Kinder, Schulen, Anwohnende und Politiker*innen davon begeistert."[1]


Dagegen kann niemand etwas haben, auch in Mannheim nicht. Seit April kämpfen Schüler, Eltern und Lehrer der Rheinaugrundschule gemeinsam dafür, vor der Schule eine verkehrsberuhigte Zone einzurichten, in welcher zeitlich begrenzt durch Abwesenheit von Kfz ein sicherer Schulweg ermöglicht wird. 400 Unterschriften wurden im Oktober 2023 an Volker Proffen (CDU) überreicht - gefordert wird die Einrichtung versenkbarer Poller.

Die Idee ist so einfach, wie genial: Elterntaxis, gefährliche Situationen und Chaos werden verhindert und Kinder in ihrer Selbständigkeit gestärkt. Die Sperrung ist zeitlich begrenzt und damit für Autofahrende minimal invasiv, die Straße eben nicht dauerhaft, sondern lediglich temporär gesperrt.


Verwaltung hat Angst vor Klagen - Sperrung aus rechtlichen Gründen nicht möglich?

Nach der Welle der Begeisterung dann die Ernüchterung.

Der Mannheimer Morgen schreibt am 08.12.2023: "aus dem Rathaus ... die Absage: Die zeitweise Sperrung der Fahrbahn für den Autoverkehr sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich." [2] Details zu den rechtlichen Gründen wurden nicht verraten und beim Mannheimer Morgen sah man offenbar keinen Grund, genauer nachzufragen und den Artikel mit Details zu ergänzen.


Die gleiche Nebelkerze schickte man auch dem Elternbeirat der Schule, welcher sich per Brief an die Verwaltung gewandt hatte. Die Antwort darauf: "Aus dem Büro des Oberbürgermeisters kam die Auskunft, man sehe aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage keine Möglichkeit, versenkbare Poller zu installieren.“ [3]


Volker Proffen (CDU), Dezernat I, äußerte Bedenken: "Es bringt ja nichts, wenn wir alles wieder abbauen müssen, wenn jemand gegen die Poller klagt." [2]


Ein Klagerisiko gibt es allerdings auch, wenn die Schulstraße nicht eingerichtet wird und ein Kind durch ein Kfz verunfallen sollte.


Gibt es wirklich keine rechtliche Grundlage? Ein Gutachten zeigt Optionen auf.

Doch ganz so einfach ist es nicht. Abbauen muss man solche Einrichtungen nicht, wenn jemand klagt. Wohl aber dann, wenn diese Klage Erfolg hat. Ob jedoch eine solche Klage Aussichten auf Erfolg hätte, muss in Zweifel gezogen werden:


Ein neues Rechtsgutachten des Verkehrsclub Deutschland (VCD) [4] zeigt vielfältige Möglichkeiten zur Einrichtung von Schulstraßen auf und legt nahe, dass im Gegensatz zu den bisherigen Aussagen aus dem Rathaus Mannheim, die Einrichtung einer Schulstraße sehr wohl rechtlich möglich ist.


Im Gutachten des Aktionsbündnisses Kidical Mass, des Deutschen Kinderhilfswerks und des Verkehrsclubs Deutschland heißt es dazu: "Im Straßenverkehrsrecht kommt es dabei darauf an, Straßensperrungen für Kfz anhand der örtlichen Gegebenheiten und gefahrenträchtiger Umstände gut zu begründen, da Maßstab grundsätzlich die qualifizierte Gefahrenlage ist. Es gibt jedoch im Umfeld von Schulen typischerweise vom Verordnungsgeber und der Rechtsprechung anerkannte Gefahren, die eine solche Begründung in vielen Fällen möglich erscheinen lassen. Daneben können auch ohne eine erheblich überdurchschnittliche Gefahr Sperrungen im Rahmen eines Verkehrsversuchs, zur Errichtung einer Fahrradstraße oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung angeordnet werden. Für letzteres ist ein entsprechendes städtebauliches Verkehrskonzept mit einem integrierten Schulwegeplan die Voraussetzung." [4]


Schulwegepläne für die Kinder und Eltern der Mannheimer Schulen gibt es. Auch für die Rheinaugrundschule liegt ein Schulwegeplan vor. [5]


Schluss mit Blockadehaltung und der Politik der langen Bank - es reicht!

Was in der Mannheimer Politik gut klappt ist, warme Worte auszusprechen. Was regelmäßig dann nicht mehr klappt ist, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Allerdings sollte man Politiker am Ende an ihren Taten messen und nicht an ihren Worten.


In Mannheim gibt es das Projekt "Hand in Hand für einen sicheren Schulweg". Ein Kooperationsprojekt der Polizei und der Verwaltung über das Christian Specht sagte: "Im Umfeld von Schulen oder Schulwegen sind Verkehrsverstöße besonders gravierend, weil sie die jüngsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen." [6]

In seinem Wahlkampf und auch schon vorher im Rahmen der ABC-Schützen-Tournee, bei der "Erstklässler*innen für das richtige Verhalten im Straßenverkehr sensibilisiert werden, indem ihnen spielerisch der „Ernst der Straße“ vermittelt wird" [7], stellte sich Herr Specht als Kämpfer für die VisionZero dar.


Eine Straße in Mannheim an der 4 Erstklässler, unter Aufsicht der Polizei und Christian Specht, das Queren einer Straße üben. Zwischen den Autos sind die Schulkinder kaum sichtbar.
Erstklässler, die man zwischen den parkenden Autos kaum sieht, üben mit Polizei und Christian Specht das Überqueren der Straße. Quelle: Stadt Mannheim

Jetzt im neuen Amt als Oberbürgermeister ist es an der Zeit, Farbe zu bekennen und Maßnahmen ins Ziel zu bringen. Eine Blockadehaltung in Hinblick auf den Wunsch der beteiligten Akteure an der Rheinauer Grundschule sendet völlig falsche Signale. Statt die Verkehrswende in Mannheim weiter zu blockieren, sollte diese endlich in Angriff genommen werden - gerade auch in Hinblick auf die im MasterPlan Mobilität 2035 gesetzten Ziele.


Wir hoffen, dass sich Oberbürgermeister Christian Specht und der zuständige Fachbereich 31 zeitnah mit dem Rechtsgutachten beschäftigen und prüfen, ob es ihre Position bezüglich der Schulstraße verändert.


Das Gutachten legt nahe, dass eine Einrichtung machbar ist.



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Unser Dank gilt dem VCD, der in dieser Sache durch die Beauftragung des Rechtsgutachtens der Diskussion rund um Schulstraßen einen wichtigen Impuls liefert. Der VCD kann, genau wie der QuadRadEntscheid, durch Spenden unterstützt werden.



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